I – Initiativanträge

Satzung und Richtlinien müssen auch sein, denn wir müssen uns auf Grundsätze unserer Zusammenarbeit verständigen. Und manchmal müssen Anpassungen vorgenommen werden. Darum geht es in diesem Sachgebiet. Ein Beispiel ist die Ergänzung der Rechtsschutzrichtlinie, damit auch Studierende einen klar geregelten Anspruch auf den gewerkschaftlichen Rechtsschutz haben.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.